Änderungsbedarf der Novelle zum Personenbeförderungsgesetz

Veröffentlicht am 25.02.2021 in Verkehr

Das Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist das Grundgesetz für öffentliche Mobilität! Ohne jenes fährt in Berlin keine S-, U- und Straßenbahn, kein Bus und kein Taxi - von neuen Mobilitätsarten ganz zu schweigen. Deshalb ist es umso wichtiger, glasklare und faire Regeln mit diesem Gesetz herzustellen.

Die Koalitionsfraktionen brachten heute einen Antrag ins Abgeordnetenhaus ein, der den Senat auffordert, auf Bundesebene auf Änderungen im Gesetzesentwurf hinzuwirken.

Ich bin der Auffassung: Wenn wir jetzt Sozialstandards und Gleichheitsgrundsätze nicht vehement verteidigen, sondern schleifen lassen, werden wir etwas verlieren, dessen Wert wir dann vermissen werden. Geschäftsmodelle, die auf der Ausbeutung von Mitarbeitenden basieren, wird es mit uns nicht geben! Das Rückgrat des ÖPNV bilden S-, U- und Straßenbahn sowie Bus und Taxi. Neue Mobilitätsformen können diese nur ergänzen.

 

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