Wie weiter mit dem Wohnungsleerstand in der Meyerbeerstraße 78?

Veröffentlicht am 03.06.2019 in Wahlkreis

Seit 2015 steht das Haus in der Meyerbeerstraße leer. Ein erheblicher Sanierungsbedarf des Gebäudes wurde festgestellt und die Nutzung zu Wohnzwecken aus diesem Grund ausgeschlossen. Daraufhin wurde dem Antrag der Eigentümerin auf Leerstand des Wohnraumes zum Zwecke von Sanierungsmaßnahmen, Schimmelbeseitigung und einem erforderlichen Dachausbau bis zum 31. Dezember 2016 stattgegeben. Das Gebäude wurde 1906 errichtet und bietet Platz für ca. 20 Wohnungen.

Anfang 2017 erkundigte sich die Bezirksverordnete, Frau Moreno, auf meine Bitte hin, mittels zweier „Kleiner Anfragen“ beim zuständigen Stadtrat nach dem aktuellen Stand.

Im Rahmen einer gewährten Akteneinsicht wurde im Juni 2016 bekannt, dass keinerlei Bauaktivitäten erfolgt sind. Hierauf erfolgte ein Anschreiben an die Eigentümerin, mit dem Hinweis, die erteilte Genehmigung zurückzunehmen, da augenscheinlich keinerlei Sanierungsarbeiten stattfinden würden. Aufgrund rechtlicher Bewertungen wurde die Eigentümerin im Juni 2017 in dieser Angelegenheit abermals kontaktiert.

Die rechtliche Lage bzgl. des Grundstücks stellte sich komplex dar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Eigentümerin die Anwendbarkeit der geltenden Rechtsnormen negiert. Die Verwaltung ließ rechtssicher prüfen, welche Maßnahmen geeignet seien, um die Rückführung des Wohnraumes zu Wohnzwecken zu realisieren. Anfang 2018 hat das Wohnungsamt die Rückführungsanordnung mit Zwangsgeldandrohung erlassen. Doch das Eintreiben des Zwangsgeldes blieb bis dato erfolglos.

Auf eine aktuelle Nachfrage beim Bezirksamt erfuhr ich, dass das Bezirksamt nun die Einsetzung eines Treuhänders zur Rückführung des Wohnraumes beabsichtigt. Doch wer trägt die Kosten? Hierüber setzen sich nun das Bezirksamt Pankow und die Senatsverwaltung für Finanzen ins Benehmen. Hoffen wir, dass mit der Rückführung alsbald begonnen werden kann!

 

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