
Schon als Idee waren die beiden 16-geschossigen Pyramiden, die im Alten Schlachthof entstehen sollten bei den Anwohnern stark umstritten. In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage zu dem Projekt hat der Senat Stellung bezogen und deutlich gemacht: "Nach geltendem Planungsrecht sind die beiden Hochhäuser nicht zulässig." Nach Einschätzung des Senats ist bei so einem Vorhaben das Hochhausleitbild für Berlin anzuwenden. Die beiden Türme hätten die bestehende Bebauung um mehr als 50 Prozent überragt. Außerdem steht der ehemalige Zentralvieh- und Schlachthof als Gesamtanlage unter Denkmalschutz.
Ich begrüße die Haltung des Senats ausdrücklich. Es zeigt sich: Ein Gewerbe-Bauprojekt in dieser Dimension lässt sich in diesem Kiez nach geltendem Recht so nicht umsetzen – vom fehlenden Zuspruch der Nachbarinnen und Nachbarn ganz zu schweigen. Innovative Architektur verbunden mit Ansätzen zu erneuerbaren Energien sind eine gute Sache! Die überdimensionierten Windkraft-Pyramiden gehören jedoch nicht dazu.
Die vollständige Antwort des Senats zum Nachlesen gibt es >>hier<<.
(Foto: Christoph Langhof / ARGO Properties / Eldenaer Investment GmbH)