​​Härtefallfonds für Mietnachzahlungen (Sicher-Wohnen-Hilfe)

Veröffentlicht am 21.04.2021 in Wohnen

Als Politik wollen wir Rückzahlungsforderungen seitens der Vermieter:innen möglichst bei jenen Menschen abfedern, die sich selbst keine Rücklagen bilden konnten. Für Mieter:innen, die sich mit einem Nachzahlungsanspruch konfrontiert sehen, diesen aber nicht aus eigener Kraft innerhalb des geforderten Zeitrahmens leisten können, hat sich der Rot/Rot/Grüne Senat auf eine schnelle und pragmatische Unterstützung verständigt. Der Senat wird die Investitionsbank Berlin (IBB), die bereits die Überbrückungshilfe für Coronageschädigte geschultert hat,  mit der Auszahlung der Darlehen beauftragen. Jenen Mieter:innen, die weder Transferleistungsbeziehende noch Wohngeldempfänger:innen sind und die „eingesparten“ Mietzahlungen nicht zurückgelegt haben, wird damit die Möglichkeit einer Überbrückungshilfe eröffnet.

Angesichts der unverzüglichen Handlungsnotwendigkeit soll die „Sicher-Wohnen-Hilfe“ der IBB unbürokratisch sein und schnellstmöglich die Zahlungen zur Sicherung der Liquidität sicherstellen. Die Darlehen der IBB sind im Regelfall zurückzuzahlen und werden zinslos ausgereicht. Sollten Mieter:innen unverschuldet nicht in der Lage sein, das Geld ganz oder teilweise zurückzahlen zu können, kann das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung (teilweise) verzichtet werden.

Ich bin froh darüber, dass der Senat schnell gehandelt hat und die hunderttausenden von Mieter:innen in Berlin nicht im Regen stehen lässt. Nun gilt es, Härten abzufedern, wo immer dies nötig ist.​

 

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