
Das Verwaltungsgericht hebt Tempo 50 an der Saarstraße auf. Das begrüße ich. Die Anordnung erfolgte „rechtswidrig“. Bereits im letzten Jahr habe ich Zweifel daran geäußert, dass sorgfältig genug geprüft und insbesondere sensible Einrichtungen und Schulwege ausreichend berücksichtig wurden. Meine Erwartung ist, dass die Senatorin als Volljuristin auch die weiteren Abschnitte, in denen Tempo 30 vorschnell aufgehoben wurde, rechtlich noch einmal auf den Prüfstand hebt. Andernfalls gilt bald für alle – ganz nach Bondes Motto: „Nur mit Helm und ganz, ganz vorsichtig.“

