Gaspreisbremse soll auch für Fernwärme gelten

Veröffentlicht am 15.10.2022 in Wirtschaft

Die Bundesregierung strebt eine Entlastung der Menschen und der Wirtschaft im Zweischritt an:

1. Für den Monat Dezember 2022 ist eine Übernahme der Abschlagszahlung für Privathaushalte und kleinere und mittlere Unternehmen vorgesehen. Diese Einmalzahlung entlastet direkt. 

2. Ab März 2023 soll der Bund eine Preisgarantie
von 0,12 Euro pro Kilowattstunde bei Gas und
0,95 Euro pro Kilowattstunde bei Fernwärme
für ein Grundkontingent sicherstellen, wobei dieses Grundkontingent 80 % des Verbrauchs von September 2022entspricht. 

Damit bleibt der wichtige Einsparanreiz bestehen, denn Einsparungen bleiben das Gebot der Stunde!
Die Gas- und Wärmepreisbremse soll frühestens zum 30.04.24 enden.

Das vorgeschlagene Modell für die Gaspreisbremse sichert eine schnelle Soforthilfe für die Menschen noch in diesem Jahr und eine langfristige Lösung ab Frühjahr. Die zentrale Herausforderung bleibt, die Übergangszeit gut zu überbrücken. Der Härtefallfonds für die Monate Januar und Februar muss so umgesetzt werden, dass besonders in diesen Hauptheizmonaten spürbare und gerechte Entlastungen folgen. Dass die Gaspreisbremse auch für Fernwärme gelten soll, ist für Berlin mit seinen über 1,3 Millionen Haushalten, die mit Fernwärme heizen, richtig wichtig.
Hintergrund: Aktuell werden in Deutschland ca. 1.000 Terawattstunden Gas verbraucht, davon 40 % durch Privathaushalte und kleinere Gewerbe und 60 % durch Gasverstromung und Industriekunden. Aktuell kostet eine Kilowattstunde im Mittel 0,28 Euro, vor Kriegsbeginn lag der Preis bei 0,07 Euro.

 

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