Endlich wird gehandelt!

Veröffentlicht am 22.08.2019 in Verkehr

„Manchmal kann Protest etwas erreichen“, schreibt Peter Neumann in seinem gestrigen Artikel in der Berliner Zeitung. Und das sogar „noch bevor er laut wird!“. Als zuständiger Wahlkreisabgeordneter und Verkehrspolitiker freue ich mich natürlich, wenn die Dinge beim Thema „Schulwegsicherheit“ vorangetrieben werden. Dass nun endlich im Kreuzungsbereich Landsberger Allee/Ebertystraße gehandelt wird und es zu längeren Grünphasen für die Kinder kommt, begrüße ich ausdrücklich. Jedoch kann es nicht sein, dass es jedes Mal den Druck der Elternschaft bedarf, bevor gehandelt wird. Denn: Die verkehrliche Situation an eben jeder Kreuzung ist seit langem bekannt!

Seit zwei Jahren stehe ich hierzu mit Eltern und der Schulleitung in Kontakt. Mehrere meiner Vorschläge zur Verkehrsberuhigung stießen bei den Berliner Verwaltungen auf Landes- sowie Bezirksebene auf taube Ohren. Meine Forderung nach einem Fußgängerüberweg (FGÜ) wurde zur Prüfung vertagt! Ebenso ein Vorstoß zur Einrichtung einer kompletten Tempo 30 Zone in der Conrad-Blenkle-Straße (BVV-Antrag aus dem Jahre 2017), die den derzeitigen Flickenteppich aus 30er und 50er Zonen beheben sollte. Nichts ist passiert! In meinem Schreiben von Juni 2018 an den Bezirksstadtrat Kuhn wies ich auf die Gefahrenlage an der Kreuzung Landsberger Allee/Conrad-Blenkle-Straße hin. Mein Vorschlag damals: Bitte um Prüfung, inwieweit die Möglichkeit besteht, kurz vor der Ampel, eine Fahrbahn in einen Fahrradstreifen umzuwandeln und ferner die Umlaufzeit der Lichtsignalanlage Richtung Danziger Straße anzupassen, sodass die stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge nicht mittig auf der Kreuzung stehen und die Fahrzeuge aus der Conrad-Blenkle-Straße und Ebertystraße behindern. Leider auch hier kein Erfolg.

Nun handeln Senat und Bezirk endlich! Das ist begrüßenswert. Doch in Zukunft müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir im Sinne der Schulwegsicherheit schneller und effizienter handeln. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges darf keine 18 Verwaltungsschritte benötigen, wie neulich der Presse zu entnehmen war!

 

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