Dieselfahrzeuge technisch nachrüsten - auf Kosten der Hersteller

Veröffentlicht am 27.02.2018 in Verkehr

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig entschieden, dass Kommunen Fahrverbote erlassen können, um die Luftqualität zu verbessern. Das BVG hält Diesel-Fahrverbote in Städten für grundsätzlich zulässig.

Im Abgeordnetenhaus wollen wir als SPD-Fraktion uns dafür starkmachen, dass sich der Senat über den Bundesrat dafür einzusetzt, dass ältere und manipulierte Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf Kosten der Hersteller schnellstmöglich nachgerüstet werden. Der offenbar politisch motivierte Verzicht auf die Durchsetzung von gesetzlich vorgesehenen Bußgeldern durch das Kraftfahrtbundesamt hat zur Folge, dass sich die Hersteller manipulierter Dieselfahrzeuge weigern, die von Ihnen in Verkehr gebrachten Fahrzeuge technisch nachzurüsten.

 

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